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Förderrichtlinien

Unsere Förderrichtlinien

Die BAG Musik Niederrhein-Nord e.V. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Als solcher ist sie steuerlich begünstigt und berechtigt, Spenden entgegenzunehmen und Spendenquittungen auszustellen. Mit Spenden und Fördergeldern privater und öffentlicher Institutionen kann die BAG einen Teil ihrer Projekte finanzieren.
Die BAG Musik Niederrhein-Nord ist außerdem anerkannter Träger der örtlichen Jugendhilfe und bekommt Gelder nach den Richtlinien des Landesjugendplans NRW. Die so finanzierten Projekte sind an Vorgaben gebunden:

Konzeption der Angebote

Zentrale Zielvorgaben des Kinder- und Jugendförderplans NRW:

Die Angebote sollen so gestaltet sein, dass

  1. sich die Angebote an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientieren und junge Menschen aktiv in die Planungen einbezogen werden
  2. ein besonderer Akzent auf die Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher und auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte gelegt wird;
  3. das Prinzip des Gender Mainstreaming als durchgehendes Handlungsprinzip gilt;
  4. ein Beitrag zum Abbau gewaltförmigen Verhaltens durch Maßnahmen der Prävention gelingt;
  5. die Partizipation und die gesellschaftliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gefördert wird sowie
  6. die Kooeperation mit der Schule ausgebaut wird.

Zentrale Querschnittsaufgaben sind

  1. interkulturelle Arbeit
  2. Zusammenarbeit mit Schulen
  3. Berücksichtugung der spezifischen Belange von Jungen und Mädchen

Die Angebote sollen so gestaltet sein, dass

  1. Veränderungen in den Lebenswelten junger Menschen unmittelbar berücksichtigt werden
  2. sie im sozialen Umfeld junger Menschen angesiedelt sind
  3. die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse von jungen Menschen einbezogen werden
  4. sie geschlechtsspezifische Ansätze als Querschnittsaufgabe berücksichtigen
  5. kulturelle und medienbezogene Handlungskompetenz vermittelt
  6. kooperative und übergreifende Formen und Ansätze gestärkt werden.

Ziele der Angebote nach dem Landesjugendplan:
Sie sollen

  1. die Bereitschaft junger Menschen zu demokratischen und sozialem Engagement wecken
  2. junge Menschen befähigen, ihre Interessen zu erkennen und gemeinsam mit anderen ind selbst organisierten vertreten,
  3. interkulturelles, solidarisches und gleichberechtigtes Miteinander ermöglichen und junge Menschen befähigen, Risiken und Gefährdungen zu erkennen und mit ihnen umgehen zu lernen
  4. soziale Benachteiligungen abbauen und individuelle Beeinträchtigungen überwinden helfen sowie junge Menschen in Konfliktsituationen unterstützen,
  5. junge Menschen zum gleichberechtigten Miteinander der Geschlechter befähigen.

Wir glauben, dass man viele dieser gesteckten Ziele gerade mit musikalischen Projekten erreichen kann.